Vergleichen wir die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) mit dem Schweizer System für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen!
Am 24. Oktober 2023 traf der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments eine entscheidende Entscheidung, indem er für die vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle stimmte. Diese Entscheidung war ein wichtiger Schritt bei der Neugestaltung des europäischen Ansatzes für das Management von Verpackungsabfällen. Etwas früher wurde in der Schweiz die Bühne für diese entscheidende Entwicklung mit der Motion Dobler bereitet. Diese Motion, die für eine effizientere Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen in der Schweiz entscheidend ist, lädt die Akteure des Abfallrecyclings1 seit mehreren Monaten zur Vorwegnahme und zur Diskussion ein. Zusammen unterstreichen diese beiden Entwicklungen die weltweite Dringlichkeit, sich mit den Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu befassen, und ebnen den Weg für eine weitere Untersuchung der Strategien, Herausforderungen und potenziellen Lösungen im Streben nach einer nachhaltigeren Zukunft.
1. Gesetzlicher Rahmen:
EU PPWR: Die EU PPWR ist eine umfassende Verordnung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie legt übergreifende Standards und Ziele fest, lässt den Mitgliedsstaaten aber Flexibilität bei der Umsetzung spezifischer Massnahmen.
Schweizer System: In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für Verpackungsabfälle nach EU-Vorbild. Stattdessen hat sie ein dezentralisiertes System mit unterschiedlichen Regelungen in den 26 Kantonen. Jeder Kanton kann seine eigenen Regeln und Vorschriften für die Abfallentsorgung, einschließlich Verpackungen, erlassen.
2. Zielvorgaben und Berichterstattung:
EU PPWR: Die EU legt für alle Mitgliedstaaten spezifische Ziele für das Recycling und die Verwertung von Verpackungsmaterialien fest. Die Berichterstattung und die Datenerfassung sind standardisiert, um die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele zu überwachen.
Schweizer System: In der Schweiz gibt es keine einheitlichen nationalen Ziele für das Recycling und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Die kantonalen Vorschriften können hinsichtlich der Recyclingziele und der Meldepflichten variieren.
3. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR in Englisch):
EU PPWR: Die EU PPWR überträgt den Herstellern, Importeuren und Vertreibern von verpackten Produkten die Verantwortung für die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen. Sie beteiligen sich an den Kosten für Sammlung und Recycling.
Schweizer System: Die Schweiz verfolgt ebenfalls einen EPR-Ansatz, der z.B. bei PET-Getränkeflaschen einheitlich ist. Für den Rest der Kunststoffverpackungsabfälle ist die Umsetzung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die verschiedenen Kantone haben ihre eigenen Systeme und Regelungen für EPR.
4. Koordinierung und Einbeziehung der Industrie:
EU PPWR: Die EU fördert die Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten durch einen gemeinsamen Rahmen. Die Interessenvertreter der Industrie arbeiten zusammen, um Ziele zu erreichen und Abfallmanagementsysteme einzuführen.
Schweizer System: In der Schweiz versuchen Brancheninitiativen wie der Verein Recypac, der von Unternehmen wie Nestlé, Migros und Coop mitbegründet wurde, das Recycling von Kunststoffverpackungen zu koordinieren. Allerdings beteiligen sich nicht alle Kantone an solchen Initiativen, und es gibt unterschiedliche Meinungen über ihre Wirksamkeit.
5. Kennzeichnung und Verbraucherinformation:
EU PPWR: Die EU schreibt Kennzeichnung und Informationen auf Verpackungsmaterialien vor, um die Verbraucher zu leiten und das Recycling zu erleichtern. Diese Anforderungen sind in allen Mitgliedsstaaten standardisiert.
Schweizer System: Die Schweiz hat ihre eigenen Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften.
6. Ziele der Kreislaufwirtschaft:
EU PPWR: Der Ansatz der EU steht im Einklang mit den umfassenderen Zielen und Strategien der Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielen, Abfälle zu minimieren und die Nachhaltigkeit zu fördern.
Schweizer System: Auch die Schweiz verfolgt die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, allerdings in den einzelnen Kantonen auf unterschiedliche Weise. Die Koordinierung und Harmonisierung zwischen den Kantonen kann eine Herausforderung sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei der EU-Abfallrahmenrichtlinie um eine zentralisierte und harmonisierte Verordnung handelt, die einheitliche Recycling- und Verwertungsziele festlegt und den Unternehmen eine erweiterte Herstellerverantwortung auferlegt. Im Gegensatz dazu ist das Schweizer System dezentralisiert, wobei die Kantone mehr Autonomie bei den Abfallwirtschaftsvorschriften haben. Zwar fördert auch die Schweiz Recycling und Nachhaltigkeit, doch das Fehlen eines einheitlichen nationalen Rahmens kann zu regionalen Unterschieden und zu Problemen bei der Erreichung von Konsistenz und Koordination im ganzen Land führen. Die Effektivität von Industrieinitiativen wie Sammelsack oder LeoRecycle kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein und in der Schweiz unterschiedliche Meinungen hervorrufen.
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