Phosphor ist ein wesentliches Element für alle lebenden Organismen und spielt eine entscheidende Rolle bei verschiedenen biologischen Prozessen. Die übermäßige Nutzung und schlechte Bewirtschaftung der Phosphorressourcen kann jedoch zu Umweltverschmutzung und Knappheitsproblemen führen. Eine wichtige Phosphorquelle ist der in Kläranlagen anfallende Klärschlamm. Sowohl die Schweiz als auch die Europäische Union (EU) haben die Bedeutung eines effizienten Phosphormanagements erkannt und Vorschriften zur Förderung des Phosphorrecyclings1 aus Kläranlagenschlamm erlassen. In diesem Artikel werden die schweizerischen und europäischen Vorschriften für das Phosphorrecycling aus Kläranlagenschlämmen verglichen und gegenübergestellt, wobei die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und ihre Auswirkungen auf ein nachhaltiges Phosphormanagement hervorgehoben werden.
Schweizer Vorschriften zum Phosphorrecycling
Die Schweiz hat bei der Förderung eines nachhaltigen Phosphor-Managements eine Vorreiterrolle eingenommen, wobei der Schwerpunkt auf dem Phosphor-Recycling aus Kläranlagenschlamm liegt. Die Schweizer Regierung hat einen umfassenden Rechtsrahmen und Anreize geschaffen, um die Rückgewinnung und das Recycling von Phosphor zu fördern:
Schweizerisches Gewässerschutzgesetz (GSchG) und Umweltschutzgesetz (USG):
USG schreibt die Behandlung von Klärschlamm vor, um seine Umweltauswirkungen zu minimieren. Sie fördert die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, um den Bedarf an abgebauten Phosphorressourcen zu verringern. «Ab 2026 muss Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammasche zurückgewonnen und beispielsweise als Dünger stofflich verwertet werden.»2
2 Quelle
Schweizer Phosphor-Plattform – SwissPhosphor: Eine gemeinschaftliche Initiative, die verschiedene Interessengruppen, darunter die Industrie, Forschungseinrichtungen und Regierungsbehörden, zusammenbringt, um das Phosphorrecycling und die nachhaltige Bewirtschaftung zu fördern.
Europäische Verordnungen zum Phosphorrecycling
Auch die Europäische Union erkennt in ihren verschiedenen Richtlinien und Verordnungen die Bedeutung des Phosphorrecyclings an, doch ist die Vorgehensweise in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich:
Richtlinie über die Behandlung von Abwasser (UWWTD): Die UWWTD legt Mindestanforderungen für die Behandlung von Abwasser fest, um die Umweltauswirkungen zu verringern. Sie fördert zwar die Verringerung von Phosphoremissionen, schreibt aber nicht ausdrücklich die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor.
Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft: Der EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft umreißt eine umfassendere Strategie zur Förderung der Ressourceneffizienz und der Abfallverringerung. Sie ermutigt die Mitgliedstaaten, Möglichkeiten des Phosphorrecyclings zu erkunden, enthält aber keine spezifischen Mandate.
Verordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten: Die Phosphorbewirtschaftungs- und -recyclingpolitik ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich, wobei einige Länder einen proaktiveren Ansatz verfolgen als andere. Der Grad der Durchsetzung und die Anreize für das Phosphorrecycling können sehr unterschiedlich sein.
Die Schweizer Vorschriften zum Phosphorrecycling aus Klärschlamm sind im Vergleich zu den weiter gefassten europäischen Vorschriften umfassender und proaktiver. Die Schweiz hat klare Ziele gesetzt, finanzielle Anreize geschaffen und Kooperationsplattformen zur Förderung des Phosphorrecyclings eingerichtet. Im Gegensatz dazu unterstützen die europäischen Vorschriften zwar die Idee des Phosphorrecyclings, es fehlen jedoch konkrete Vorgaben und Anreize für die Mitgliedstaaten, sich daran zu halten.
Da die Bedeutung des Phosphorrecyclings weltweit weiter zunimmt, ist es für die Schweiz und die EU von entscheidender Bedeutung, zusammenzuarbeiten und bewährte Verfahren auszutauschen, um ein effizientes und nachhaltiges Phosphormanagement zum Nutzen der Umwelt und künftiger Generationen zu gewährleisten.
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